Eine Studie des kantonalen Statistikamtes (OCSTAT) für das Jahr 2022 zeigt eine Lücke im Nettolohn von rund 27 % zuungunsten der Frauen. Die Genfer Behörden fordern die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung. Die Situation wird einer regelmäßigen statistischen Überwachung unterliegen.
Das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (LEg) verbietet seit 1996 direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsverhältnis sowie sexuelle Belästigung. Der Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern ist in der Genfer Verfassung (Art. 15) bekräftigt und findet seinen Niederschlag im kantonalen Gesetz zur Gleichstellung und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung (LED-Gender) von 2023.
Die Realität zeigt jedoch, dass die faktische Gleichstellung noch lange nicht erreicht ist. Beim Lohn wird den Frauen eine Vergütung von -27 % zu Ungunsten zugerechnet, wie aus der neusten Studie des kantonalen Statistikamtes (OCSTAT) hervorgeht. „Diese auf den Daten von 2022 basierenden Beobachtungen werden jedes Jahr aktualisiert. Sie werden es uns ermöglichen, die Situation genau zu überwachen und unsere Maßnahmen im Hinblick auf die Gleichstellung im beruflichen Umfeld gezielter auszurichten“, bemerkt Nathalie Fontanet, Präsidentin des Staatsrates und zuständige Richterin insbesondere für das Büro zur Förderung der Gleichstellung und Gewaltprävention (BPEV).
Kantonale Besonderheiten besser verstehen
Die von OCSTAT durchgeführte eingehende Analyse ermöglicht es, die Besonderheiten von Genf in Bezug auf Lohnungleichheiten zu verstehen. Letztere scheinen sich an den Extremen der Lohnverteilung innerhalb der arbeitenden Bevölkerung zu befinden. Wir stellen insbesondere fest, dass Frauen bei niedrigen Gehältern immer noch stark überrepräsentiert und umgekehrt bei sehr hohen Einkommen unterrepräsentiert sind. Dieses Ergebnis erklärt sich vor allem durch Ungleichheiten beim Zugang zu Führungspositionen, einen höheren Anteil an Teilzeitarbeit bei Frauen sowie nach wie vor stark verankerte Geschlechterstereotypen.
Die Auslastung hat einen wesentlichen Einfluss auf das Einkommen. So arbeiten im Kanton Genf 51 % der Frauen Teilzeit, während es bei den Männern nur 21 % sind. Dieser Unterschied wirkt sich unmittelbar auf die Gehälter aus, hat aber auch verzögerte Folgen, da er direkten Druck auf die Höhe der Altersrenten, insbesondere der 2. Säule, ausübt.
Die Analyse des standardisierten Bruttogehalts zeigt jedoch, dass Frauen auch bei gleicher Arbeitszeit weiterhin deutlich schlechter bezahlt werden als Männer (-15,6 %). Ein kleiner Teil dieser Ungleichheit lässt sich durch objektive Unterschiede (z. B. berufliche Position oder Wirtschaftszweig) erklären, der größte Teil dieser Lücke lässt sich jedoch durch Ungleichheit in der Gehaltsbehandlung erklären. Somit verdienen Frauen bei gleichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Erwerbsquote immer noch 7,9 % weniger als Männer.
Es gibt konkrete Lösungen
Vor diesem Hintergrund ruft die Behörde für Gleichstellungsförderung und Gewaltprävention (BPEV) die kantonalen Arbeitgeberstrukturen zur Sensibilisierung und zum Handeln auf und veröffentlicht dazu den Leitfaden „(Un-)Gleichheit im Lohn: Wie handeln?“ . Basierend auf den Ergebnissen der oben genannten Studie werden in diesem Dokument die rechtlichen Rahmenbedingungen in Erinnerung gerufen, die verschiedenen Faktoren analysiert, die der Gehaltsungleichheit zugrunde liegen, und konkrete Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen aufgezeigt.
„Über gesetzliche Verpflichtungen hinaus stellt gleiches Entgelt einen strategischen Hebel für Unternehmen dar“, erinnert sich Nathalie Fontanet. Ein integratives und faires Arbeitsklima trägt nicht nur zur Mitarbeiterbindung bei, sondern zieht auch neue Talente an und stärkt gleichzeitig die Attraktivität von Organisationen. In einer Zeit, in der sich der Arbeitskräftemangel abzeichnet, wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu einer wesentlichen wirtschaftlichen und sozialen Frage.
Der BPEV will weiterhin seiner Beratungs- und Unterstützungsfunktion für Unternehmen, aber auch der Information der Öffentlichkeit gerecht werden, um die Gleichstellung in der Arbeitswelt konkret zu verbessern.
Dank eines neuen dynamischen Online-Moduls, das von OCSTAT in Zusammenarbeit mit BPEV entwickelt wurde , ist es nun möglich, die mit Gehaltsunterschieden verbundenen Zahlen zu lesen, aber auch eine ganze Reihe von Indikatoren im Zusammenhang mit dem Problem der „(Un)Gleichstellung zwischen Frauen und Männern“ zu konsultieren Männer, in so unterschiedlichen Bereichen wie Demografie, Ausbildung, Beschäftigung, Gesundheit, Politik oder Gewalt.
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Genf